Nachfolgende Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des
Gastaufnahmevertrages zwischen dem Haus Margarete am Meer (Hotelier) und dem
Gast.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das
Zimmer bestellt und vom Hotelier schriftlich bestätigt ist. - Bei
kurzfristiger Buchung (unter drei Tagen) gilt die mündliche Vereinbarung.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast in der Regel ab
13.30 Uhr am Anreisetag und bis 10.30 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
Der Beherbergungsvertrag ist ein Vertrag nach dem
bürgerlichen Recht, er kann von keiner Vertragspartei einseitig gekündigt
werden. D.h.: völlig unabhängig von Zeitpunkt und Gründen der Abbestellung
besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel
bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Absatz 2 BGB zu bezahlen.
Der Hotelier hat das Recht, 80% des Gesamtbuchungspreises in Rechnung zu
stellen. Um Ausfälle zu vermeiden, ist der Hotelier nach Treu und Glauben
gehalten, zu versuchen, das nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, so dass dem Gast eine Ausfallrechnung
erspart bleibt (§ 552 BGB).
Auf den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen (diese sollte
spätestens 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung abgeschlossen werden). Ein
entsprechendes Formular können Sie direkt im anhängenden Link
ausfüllen.Allianz
Reiseschutz
Unsere Angebote für Sie rund um's Jahr
Inselfrühling 24.02.-01.04.2023 4 Nächte
Weltnaturerbe entdecken 01.05. - 30.06.2023
Vogelzug 16.04. - 30.04. und 04.10. - 20.10.2023 5 Nächte